Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle uns erteilten Aufträge werden auf der Basis unserer Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Geo Science SA abgewickelt. Das gilt auch dann, wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wurde, der Kunde jedoch schon in der Vergangenheit die Geschäftsbedingungen erhalten hat oder wenn wir aufgrund einer bestehenden Geschäftsverbindung davon ausgehen können, dass diese beim Kunden bekannt sind. Von unseren Bedingungen abweichende Einkaufbedingungen des Käufers bzw. Kunden werden nur dann von uns akzeptiert, wenn wir diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt haben.
Verbindlichkeit von Preisen und Angeboten sowie Bildmaterial
Die von uns herausgegebenen Preise in Katalogen, Prospekten, Angeboten sowie Bilder etc. sind – sofern nicht anders von uns angegeben – grundsätzlich freibleibend. Sie werden erst mit unserer Auftragsbestätigung oder sonstigen gleichzusetzenden Vereinbarungen mit uns verbindlich.
Lieferverzug
Die von uns angegebenen Lieferzeiten können aus betriebsbedingten Gründen angemessen überschritten werden. Verzögerungen aus solchen Gründen geben wir rechtzeitig bekannt. Für Lieferverzögerungen, die nicht von uns verursacht werden oder solche, die auf höherer Gewalt beruhen, können wir nicht verantwortlich gemacht werden.
Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Befindet sich der Besteller mit der Annahme in Verzug, lagert die zum Liefertermin fertig gestellte Ware bis zur Abholung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers bei uns. Wurde die Waren an den Frachtführer übergeben, geht die Haftung an den Warenempfänger über gemäss OR. Art. 185 Der Kunde haftet für den Transport und hat vor Abschluss des Vertrages Anweisungen zum Transport zu geben. Geo Science SA sind besondere Anforderungen in Bezug auf Versand, Transport und Versicherung rechtzeitig mitzuteilen. Der Kunde hat sich gegen jegliche Risiken zu versichern.
Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Der Kunde verpflichtet sich mit der Bestellung, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen übliche Risiken zu versichern. Der Käufer ist berechtigt, die von uns gelieferte Ware zu verarbeiten bzw. zu veräussern. In beiden Fällen gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt mit der Bestellung der Ware als vereinbart.
Zahlungsverzug
Für alle Lieferungen von uns gelten – sofern nicht ausdrücklich mit uns vereinbart – unsere Zahlungsbedingungen (10 bzw. 20 Tage ohne Abzug – jeweils ab Rechnungsdatum). Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, neben Mahngebühren in üblicher Höhe Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten (8%) über dem Leitzinssatz zu berechnen. Die Forderung von weiteren – nachweislichen – Verzugsschäden ist ausdrücklich vorbehalten. Ist der Kunde mit mehr als 10 % der bei uns offenen Gesamtforderung in Verzug, so können wir sämtliche Forderungen sofort fällig stellen.
Rücksendung von Waren an uns
Reklamationen müssen innert 7 Tagen beanstandet werden. Rücksendungen von uns gelieferter Ware bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Die Kosten für Rücksendungen tragen wir, wenn die Rücklieferung aufgrund zweifelsfrei fehlerhafter Ware erfolgt und der von uns vorgeschlagene Versandweg gewählt wurde. In allen anderen Fällen sind die Kosten der Rücklieferung vom Kunden zu tragen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung mit uns getroffen wurde.
Service und Support
Wenn vertraglich anders vereinbart, gelten bei Geo Science SA folgende Bedingungen für Service und Support: Bearbeitungszeiten: Schnellstmöglich. Der telefonischer Einsatz (Technischer Spezialist) wird mit CHF 150.-/h verrechnet.
Mieten & Testen: Datenschutzrechtliche Verantwortung
Sowohl bei der Miete als auch beim Testen von Geräten (Hard- und Software) liegt die datenschutzrechtliche Verantwortung vollumfänglich beim Kunden (Mieter oder Tester). Bei der Verwendung der Geräte – insbesondere bei der Erfassung von Umgebungsdaten im öffentlichen oder privaten Raum, bei denen Personen, Fahrzeuge, Gebäude oder andere identifizierbare Informationen aufgenommen werden können – ist der Kunde verpflichtet, alle einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für die Art und Weise, wie die mit den Geräten erzeugten Daten verwendet oder verarbeitet werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich vor der Nutzung über die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu informieren, insbesondere über das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), kantonale Regelungen sowie gegebenenfalls internationale oder sektorspezifische Vorschriften. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere dazu:
- betroffene Personen rechtzeitig und angemessen zu informieren
(z. B. durch Beschilderung im Erfassungsbereich), - erforderliche Einwilligungen oder behördliche Genehmigungen einzuholen, falls notwendig
- die Daten sicher zu speichern und vor unbefugtem Zugriff zu schützen
- keine Aufnahmen zu erstellen oder zu verbreiten, die gegen Persönlichkeitsrechte oder andere gesetzliche Vorgaben verstossen
Sollte Geo Science SA infolge der Nutzung der Geräte durch den Kunden von Dritten (z. B. betroffenen Personen oder Behörden) in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, Geo Science SA vollumfänglich schadlos zu halten und sämtliche daraus entstehenden Kosten, Ansprüche und Aufwendungen zu übernehmen.
Mieten & Testen: Rückgabe, Reinigung, Datenlöschung
Der Kunde (Mieter oder Tester) ist verpflichtet, das gemietete oder testweise überlassene Gerät (Hard- und Software) spätestens zum vereinbarten Rückgabetermin in einwandfreiem, funktionsfähigem und gereinigtem Zustand zurückzugeben. Aufgenommene Daten müssen gelöscht werden. Insbesondere gilt:
- Das Gerät muss äusserlich gereinigt und von sämtlichen Rückständen, Verschmutzungen oder Anhaftungen befreit sein
- Zubehör, Transportbehälter und allfällige Bedienungsanleitungen sind vollständig und in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben
- Sämtliche vom Kunden erzeugten oder gespeicherten Daten, Scans, Aufzeichnungen oder Konfigurationen müssen vollständig gelöscht werden
Sollte das Gerät nicht ordnungsgemäss gereinigt oder in nicht einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden oder befinden sich nach Rückgabe noch Daten auf dem Gerät, behält sich Geo Science SA das Recht vor, den erforderlichen Aufwand für Reinigung, Wiederherstellung, Datenlöschung oder Instandsetzung dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Die nachträgliche Reinigung oder Datenlöschung durch Geo Science SA entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur datenschutzkonformen Handhabung der Daten gemäss Ziffer 8. Der Kunde bleibt vollumfänglich verantwortlich für alle datenschutzrechtlichen Aspekte der von ihm erzeugten und gespeicherten Daten – auch nach Rückgabe des Geräts.
Seminare & Schulung: Bestimmungen
Die Seminar- oder Schulungsvereinbarung umfasst die Darstellung sowie Vermittlung von Inhalten durch Mitarbeiter der Geo Science SA. Weitere Leistungen, wie etwa Unterbringung oder Mittagessen während der Veranstaltung sind ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht inbegriffen.
Inhalt, Termin und Ort richten sich nach der jeweiligen Seminarankündigung.
Falls dem Kunden die Teilnahme an der gebuchten Seminar- oder Schulungsveranstaltung nicht möglich ist, kann er bis zu 3 Tage vor dem gebuchten Termin einen Ersatzteilnehmer per Brief oder per Email benennen. Der Ersatzteilnehmer nimmt dann an Stelle des Kunden am Seminar teil. Der Kunde bleibt jedoch als Vertragspartner von Geo Science SA zur Zahlung der vereinbarten Kursgebühr verpflichtet.
Seminare & Schulung: Absagen und Ersatzteilnehmer
Wenn der Kunde die Teilnahme an einer Seminar- oder Schulungsveranstaltung absagt, besteht unabhängig vom Grund der Absage ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Absage muss in schriftlicher Form erfolgen und wird erst wirksam, wenn diese bei Geo Science SA eingegangen ist und von Geo Science SA bestätigt wurde.
Der Kunde akzeptiert, dass Geo Science SA im Falle einer Absage durch den Kunden folgenden Pauschalbeträge stellt:
• 0% der Teilnahmegebühr bei Absage früher als 4 (vier) Wochen vor Kursbeginn, Bearbeitungskosten in Höhe von CHF 40,00
• 50 % der Teilnahmegebühr bei Absage zwischen der 4.(vierten) und 2.(zweiten) Woche vor Kursbeginn
• 70 % der Teilnahmegebühr bei Absage zwischen der 2.(zweiten) und 1.(ersten) Woche vor Kursbeginn
• 100 % der Teilnahmegebühr bei Fernbleiben ohne Absage oder Absage weniger als eine Woche vor Kursbeginn
Gerichtsstand / Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen ist CH-9450 Altstätten (Sitz des Bezirksgerichts).